Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 3

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Satzung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) für den in den Anlagen 1 und 2 zur Satzung ausgewiesenen Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 49 »Herrenmühlenstraße« Eisenach unter Verzicht der Einbringung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.

 


Abstimmung:

28

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

3

Stimmenthaltungen