Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Die in Punkt 1 und Punkt 3 des Ausgangsbeschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020 (Vorlage: 0274-AT/2020), dessen Verlängerungen vom 22.09.2020 (Vorlage: 0358-StR/2020) und vom 16.02.2021 (Vorlage: 0501-StR/2021) sowie die darin gesetzte Frist der Gebührenbefreiung für Sondernutzungen (31.12.2021) erneut zu verlängern. Die Gebührenbefreiung gilt bis zum 31.12.2022 fort.

 


Abstimmung:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen