Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gemäß der in Anlage 1 dargestellten Grenzen.

2.       Dem 4. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ -bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) – wird zugestimmt. Die Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 3) und der Anlage zur Begründung (Bestands- und Konfliktplan – Anlage 4) werden gebilligt.

3.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.  Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes und die Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen, sind vorzunehmen.

 


Abstimmung:

18

Stimmen dafür

 

8

Stimmen dagegen

 

3

Stimmenthaltungen