Sitzung: 04.04.2022 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 8, Enthaltungen: 3
Vorlage: 0674-StR/2021
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
die Änderung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes gemäß der in Anlage 1 dargestellten Grenzen.
2.
Dem 4. Entwurf des
Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“
-bestehend aus der Planzeichnung und
den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) – wird zugestimmt. Die Begründung mit
dem Umweltbericht (Anlage 3) und der Anlage zur Begründung (Bestands- und
Konfliktplan – Anlage 4) werden gebilligt.
3.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz
2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB i. V.
mit § 4a Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes und die Mitteilung, welche umweltbezogenen
Informationen für das Verfahren vorliegen, sind vorzunehmen.
Abstimmung: |
18 |
Stimmen dafür |
|
8 |
Stimmen dagegen |
|
3 |
Stimmenthaltungen |