Sitzung: 23.05.2022 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0925-StR/2022
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. die
2. Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 11
„Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ gemäß der Geltungsbereichsdarstellung
im Entwurf (Planzeichnung- Anlage 1). Der Geltungsbereich wird durch Hinzunahme
des Flurstückes- Nr. 1971 (teilweise), Flur 33, Gemarkung Eisenach erweitert
und besteht infolge aus dem Teilbereich 1 (bisheriger Geltungsbereich) und dem
Teilbereich 2. Die Erweiterungsfläche trägt im Entwurf des Bebauungsplanes die
Bezeichnung: Teilbereich 2.
2. den
Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen (Anlage 1). Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) und der
Anlage zur Begründung [Bestands- und Konfliktplan] (Anlage 3) werden gebilligt.
3. die
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2
Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB und § 4 b BauGB.
4. die ortsübliche Bekanntmachung der 2. Änderung des Geltungsbereiches gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bestandteil des Entwurfes sowie der Auslegung des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.
5. Der Sichtungsbericht (Anlage 4) zur
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird gebilligt.
Abstimmung: |
27 |
Stimmen dafür |
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1 |
Stimme dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |