Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       die 2. Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ gemäß der Geltungsbereichsdarstellung im Entwurf (Planzeichnung- Anlage 1). Der Geltungsbereich wird durch Hinzunahme des Flurstückes- Nr. 1971 (teilweise), Flur 33, Gemarkung Eisenach erweitert und besteht infolge aus dem Teilbereich 1 (bisheriger Geltungsbereich) und dem Teilbereich 2. Die Erweiterungsfläche trägt im Entwurf des Bebauungsplanes die Bezeichnung: Teilbereich 2.

2.       den Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1). Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) und der Anlage zur Begründung [Bestands- und Konfliktplan] (Anlage 3) werden gebilligt.

3.       die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB und § 4 b BauGB.

4.       die ortsübliche Bekanntmachung der 2. Änderung des Geltungsbereiches gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bestandteil des Entwurfes sowie der Auslegung des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.

5.       Der Sichtungsbericht (Anlage 4) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird gebilligt.

 


Abstimmung:

27

Stimmen dafür

 

1

Stimme dagegen

 

0

Stimmenthaltungen