Sitzung: 16.05.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0925-StR/2022
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
die 2. Änderung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/
Petersberg“ gemäß der Geltungsbereichsdarstellung im Entwurf (Planzeichnung-
Anlage 1). Der Geltungsbereich wird durch Hinzunahme des Flurstückes- Nr. 1971
(teilweise), Flur 33, Gemarkung Eisenach erweitert und besteht infolge aus dem
Teilbereich 1 (bisheriger Geltungsbereich) und dem Teilbereich 2. Die
Erweiterungsfläche trägt im Entwurf des Bebauungsplanes die Bezeichnung:
Teilbereich 2.
2.
den Entwurf des Bebauungsplanes,
bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1).
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) und der Anlage zur Begründung
[Bestands- und Konfliktplan] (Anlage 3) werden gebilligt.
3.
die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB und § 4 b BauGB.
4. die ortsübliche Bekanntmachung der 2. Änderung des Geltungsbereiches gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bestandteil des Entwurfes sowie der Auslegung des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.
5.
Der
Sichtungsbericht (Anlage 4) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird
gebilligt.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
|
0 |
Stimmen dagegen |
|
1 |
Stimmenthaltung |