Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.    Dem Klimaschutzkonzept, welches von März 2021 bis April 2022 erarbeitet wurde, wird zugestimmt. Das Klimaschutzkonzept stellt eine strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für künftige Klimaschutzaktivitäten auf kommunaler Ebene in Eisenach dar.

2.    Der dazugehörige Maßnahmenkatalog zum Klimaschutzkonzept wird im Grundsatz bestätigt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen vorzubereiten und regelmäßig zu evaluieren und durch Berichterstattung über die gemachten Fortschritte und ggfs. auftretende Schwierigkeiten den Stadtrat zu informieren.

3.    Basis für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist die Verstetigung des Klimamanagements als zentrale Bündelungs- und Koordinierungsstelle in der Verwaltung. Dazu wird ein Förderantrag für ein dreijähriges Anschlussvorhaben für das Klimaschutzmanagement im Rahmen der Kommunalrichtlinie des BMUV gestellt. Der Eigenanteil in Höhe von 40 % der Gesamtkosten wird für die Laufzeit von drei Jahren von der Stadt getragen. Eine Kumulierung mit dem Landesförderprogramm Klima Invest ist zu prüfen.

4.    Das erarbeitete Klimaschutzkonzept wird kontinuierlich weiterentwickelt und ist regelmäßig im Abstand von 5 bis 6 Jahren fortzuschreiben.

5.    In Beschlussvorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung, welche Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung haben, ist dazulegen, inwieweit die Vorhaben mit den Zielstellungen des Klimaschutzkonzeptes vereinbar sind.


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen