I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Die 9. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach für die Jahre 2012 bis 2022. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die im Konzept enthaltenen Maßnahmen umzusetzen und im Einzelfall dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

2.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, gegenüber dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie dem Thüringer Landesverwaltungsamt, abweichend zu den Regelungen im §17 EisenachNGG (Monitoring) bereits ab Jahresbeginn 2023 die Evaluierung der finanziellen Effekte der Einkreisung der Stadt Eisenach unter Federführung des Landesverwaltungsamtes vorzunehmen.

3.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, nach Ablauf der Haushaltssicherung das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales um eine weitere fachliche Begleitung und nochmalige Tiefenanalyse des städtischen Haushalts durch ein Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen, finanziert durch den Freistaat Thüringen, zu bitten, um mögliche Einsparpotenziale zu eruieren.

 


Abstimmung:

25

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung