Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Die Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Eisenach (Baumschutzsatzung) entsprechend der Anlage 1 mit folgender Änderung:

Im § 3 Abs. 3 Nr. 1 werden die Worte mit einem Stammumfang unter 65cm“ ersatzlos gestrichen.

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

3

Stimmenthaltungen