Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

1.    Eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in Höhe der in § 3 der Haushaltssatzung 2022 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten späterer Haushaltsjahre (12.977.150 €).

2.    Die Aufhebung der Sperre durch den Haupt- und Finanzausschuss ist möglich, sofern für die einzelne Maßnahme dargelegt wird, dass die Finanzierung vollständig gesichert und der Ausgleich des Vermögenshaushaltes in den Jahren 2023 bis 2025 hierdurch nicht gefährdet wird.

 

 


Abstimmung:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen