Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 8, Enthaltungen: 0

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Zur Entwicklung eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern auf den Grundstücken der Gemarkung Eisenach, Flur 94, Flurstück 9574, 9574, 9576, 9577, 9678, 9584, 9585, 9586, 9587, 9588, 9589, 9590, 9591, 9592, 9593, 9594, 9595, 9598, 9599, 9603, 9604, 9605, 9606, 9607, 9608, 9609, 9610, 9611, 9612, 9613, 9614 und 9615 (siehe Anlage 1 - Karte des Geltungsbereiches) wird der Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 53 „Hofferbertaue“ aufgestellt.

2.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen.

 


Abstimmung:

15

Stimmen dafür

 

8

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen