Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Aus Gründen des gewachsenem Pietätsanspruchs unter Betrachtung einer zeitgemäßen Bestattungskultur wird die zum 01.01.2023 in Kraft tretende Umsatzbesteuerung auf Grabnutzungen zum Anlass genommen, die Oberbürgermeisterin mit der Vorbereitung folgender Änderung der Friedhofssatzung zum Angebot an Urnengemeinschaftslagen zu beauftragen:

 

Die bisher drei angebotenen Formen von Urnengemeinschaftsanlagen werden gestalterisch in eine umsatzsteuerfreie Variante – Urnengemeinschaftsanlage mit namentlicher Benennung- zusammengeführt.

 


Abstimmung:

20

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung