Sitzung: 08.10.2010 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0440-StR/2010
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Erhöhung des jährlichen Nutzungsentgeltes
für städtische Gartengrundstücke in der Stadt Eisenach gemäß der Gutachten vom
16.08.2010 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für das Gebiet der
kreisfreien Stadt Eisenach von:
Kernstadt
0,08 €/m² bei unbebauten
Gartengrundstücken und
0,15 €/m² bei bebauten
Gartengrundstücken
auf 0,32 €/m²
Ortsteile
0,08 €/m² bei unbebauten
Gartengrundstücken und
0,15 €/m² bei bebauten
Gartengrundstücken
auf 0,27 €/m²
in den stadtnahen Ortsteilen Hötzelsroda, Stedtfeld, Stockhausen und
Stregda sowie
auf 0,12 €/m²
in den stadtfernen Ortsteilen Berteroda, Madelungen,
Neuenhof-Hörschel, Neukirchen und Wartha-Göringen .
2.
Bei Gartengrundstücken, die besonders
schwer einer Verpachtung zugeführt werden können, besteht die Möglichkeit das
derzeitige Nutzungsentgelt von 0,08 €/m² für unbebaute Grundstücke
beizubehalten bzw. in begründeten Fällen eine vertretbare Reduzierung zu den
unter Punkt 1. vorgegebenen Entgelthöhen vorzunehmen.
Die bei einer Nichtverpachtung entstehenden Pflege- und
Unterhaltungskosten für das jeweilige Gartengrundstück sind hierbei
gegenüberzustellen.
3.
Die Erhöhung der jeweiligen
Nutzungsentgelte soll ab 01.01.2011 wirksam werden.
4.
Der Stadtratsbeschluss-Nr.: 027/94 vom
29.08.1994 - Verzicht auf weitere Pachtzinserhöhungen ab dem 01.11.1994 und
Bindung der Erhöhung an die Pachtzinsentwicklung bei Kleingartenanlagen - wird
aufgehoben.
Abstimmung: |
21 |
Stimmen dafür |
|
6 |
Stimmen dagegen |
|
1 |
Stimmenthaltung |