Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Erhöhung des jährlichen Nutzungsentgeltes für städtische Gartengrundstücke in der Stadt Eisenach gemäß der Gutachten vom 16.08.2010 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für das Gebiet der kreisfreien Stadt Eisenach von:

Kernstadt

0,08 €/m²   bei unbebauten Gartengrundstücken und

0,15 €/m²   bei bebauten Gartengrundstücken

                  auf 0,32 €/m²

Ortsteile

0,08 €/m²   bei unbebauten Gartengrundstücken und

0,15 €/m²   bei bebauten Gartengrundstücken

                  auf 0,27 €/m²

in den stadtnahen Ortsteilen Hötzelsroda, Stedtfeld, Stockhausen und Stregda sowie

                  auf 0,12 €/m²

in den stadtfernen Ortsteilen Berteroda, Madelungen, Neuenhof-Hörschel, Neukirchen und Wartha-Göringen .

2.      Bei Gartengrundstücken, die besonders schwer einer Verpachtung zugeführt werden können, besteht die Möglichkeit das derzeitige Nutzungsentgelt von 0,08 €/m² für unbebaute Grundstücke beizubehalten bzw. in begründeten Fällen eine vertretbare Reduzierung zu den unter Punkt 1. vorgegebenen Entgelthöhen vorzunehmen.

Die bei einer Nichtverpachtung entstehenden Pflege- und Unterhaltungskosten für das jeweilige Gartengrundstück sind hierbei gegenüberzustellen.

3.      Die Erhöhung der jeweiligen Nutzungsentgelte soll ab 01.01.2011 wirksam werden.

4.      Der Stadtratsbeschluss-Nr.: 027/94 vom 29.08.1994 - Verzicht auf weitere Pachtzinserhöhungen ab dem 01.11.1994 und Bindung der Erhöhung an die Pachtzinsentwicklung bei Kleingartenanlagen - wird aufgehoben.


Abstimmung:

21

Stimmen dafür

 

6

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung