Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 5, Enthaltungen: 4

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       die Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)  für einen Teilbereich des ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage 1 mit dem in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2).

2.       Die Satzung nach Nr. 1 wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates beschlossen.

3.       Die Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Abstimmung:

19

Stimmen dafür

 

5

Stimmen dagegen

 

4

Stimmenthaltungen