Sitzung: 07.02.2023 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 5, Enthaltungen: 4
Vorlage: 1163-StR/2022
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
die Satzung der Stadt Eisenach über ein
besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) für einen Teilbereich des
ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage
1 mit dem in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2).
2.
Die Satzung nach Nr. 1 wird unter Verzicht
auf die Einbringung gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates
beschlossen.
3.
Die
Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmung: |
19 |
Stimmen dafür |
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5 |
Stimmen dagegen |
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4 |
Stimmenthaltungen |