Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Eisenach (Baumschutzsatzung) entsprechend der Anlage 1 mit folgender Änderung der Anlage 1:

§ 3 (1) Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Geschützte Bäume im Sinne dieser Satzung sind:

1.            Einzelbäume mit einem Stammumfang gleich oder größer als 35 cm.

2.            Bleibt unverändert

3.            Bleibt unverändert“

 

 


Abstimmung:

26

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen