Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       die Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)  für einen Teilbereich des ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage 1 mit dem in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2).

2.       Die Satzung nach Nr. 1 wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates beschlossen.

3.       Die Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung