Sitzung: 26.06.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1285-StR/2023
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr empfiehlt:
1. das vorliegende Abwägungsprotokoll (Anlagen
1) über die während des
Beteiligungsverfahrens zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6
„Bahnhofsvorstadt“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit als
Abwägungsergebnis gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB);
2. das
Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens (Anlage 2) zum Abwägungsmaterial zu
nehmen;
3.
das
Abwägungsmaterial (Originalstellungnahmen sowie Anlagen 1 und 2) zu den
Verfahrensunterlagen zu nehmen;
4.
die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden sowie
die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der
Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Kenntnis zu setzen.
5.
das Abwägungsergebnis in den
Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten;
6. den
gemäß des Abwägungsergebnisses geänderten Bebauungsplanentwurf samt
überarbeiteter Begründung mit Umweltbericht dem Stadtrat erneut zur
Beschlussfassung vorzulegen, um eine neuerliche öffentliche Auslegung zu den
geänderten Teilen des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 3 BauGB einzuleiten.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |