Sitzung: 27.06.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1282-StR/2023
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1. das
vorliegende Abwägungsprotokoll über die während der Beteiligungsverfahren
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der
Nachbargemeinden sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der
Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/
Petersberg“ gemäß § 1 Abs. 7
Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis entsprechend Anlage 1.
2.
das Abwägungsmaterial (Anlagen 1, 2 und
2.1) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen.
3.
die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und
Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch in Kenntnis zu setzen.
4.
das
Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
5. den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 11 „Wohngebiet
Schützenstraße/ Petersberg“ (bestehend aus der Planzeichnung –Teil A- und den
textlichen Festsetzungen -Teil B-) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10
Abs. 1 BauGB (Anlage 3).
6. die Begründung mit dem Umweltbericht zum
Bebauungsplan zu billigen (Anlagen 4 und 4.1).
7. die Vorlage der Satzungsunterlagen gemäß §
21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vor ihrer Bekanntmachung bei der
Rechtsaufsichtbehörde.
8. die Bekanntmachung des Beschlusses der
Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
Abstimmung: |
8 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |