Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      das vorliegende Abwägungsprotokoll (Anlagen 1) über die während des Beteiligungsverfahrens zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit als Abwägungsergebnis gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB);

2.      das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens (Anlage 2) zum Abwägungsmaterial zu nehmen;

3.      das Abwägungsmaterial (Originalstellungnahmen sowie Anlagen 1 und 2) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen;

4.      die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Kenntnis zu setzen.

5.      das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten;

6.      den gemäß des Abwägungsergebnisses geänderten Bebauungsplanentwurf samt überarbeiteter Begründung mit Umweltbericht dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, um eine neuerliche öffentliche Auslegung zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 3 BauGB einzuleiten.

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen