Sitzung: 27.06.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1285-StR/2023
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1.
das
vorliegende Abwägungsprotokoll (Anlagen 1) über die während des Beteiligungsverfahrens zum 4. Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie
der Öffentlichkeit als Abwägungsergebnis gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches
(BauGB);
2.
das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens
(Anlage 2) zum Abwägungsmaterial zu nehmen;
3.
das
Abwägungsmaterial (Originalstellungnahmen sowie Anlagen 1 und 2) zu den
Verfahrensunterlagen zu nehmen;
4.
die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden sowie
die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der
Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Kenntnis zu setzen.
5.
das Abwägungsergebnis in den
Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten;
6.
den gemäß des Abwägungsergebnisses geänderten
Bebauungsplanentwurf samt überarbeiteter Begründung mit Umweltbericht dem
Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, um eine neuerliche öffentliche
Auslegung zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 3
BauGB einzuleiten.
Abstimmung: |
6 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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2 |
Stimmenthaltungen |