Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      die Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für einen Teilbereich des ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage 1 mit dem in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2).

2.      Die Satzung nach Nr. 1 wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates beschlossen.

3.      Die Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Abstimmung:

18

Stimmen dafür

 

11

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung