Sitzung: 28.08.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1350-StR/2023
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr
empfiehlt:
1. die
Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz
1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für einen Teilbereich des ehemaligen
Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage 1 mit dem
in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2).
2. Die
Satzung nach Nr. 1 wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 16 Absatz 3
der Geschäftsordnung des Stadtrates beschlossen.
3. Die Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmung: |
8 |
Stimmen dafür |
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Stimmen dagegen |
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