Sitzung: 29.08.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1350-StR/2023
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1. die
Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz
1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für einen Teilbereich des ehemaligen
Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage 1 mit dem
in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2).
2. Die
Satzung nach Nr. 1 wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 16
Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates beschlossen.
3. Die Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmung: |
4 |
Stimmen dafür |
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2 |
Stimmen dagegen |
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2 |
Stimmenthaltungen |