Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      die Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für einen Teilbereich des ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage 1 mit dem in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2).

2.      Die Satzung nach Nr. 1 wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates beschlossen.

3.      Die Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.


Abstimmung:

4

Stimmen dafür

 

2

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen