Sitzung: 18.09.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1388-StR/2023
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr empfiehlt:
2.
das
Abwägungsmaterial (Anlagen 1, 2.1 und 2.2) zu den Verfahrensunterlagen zu
nehmen.
3.
die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die
Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Kenntnis zu setzen.
4.
das
Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
5.
den
vorliegenden Bebauungsplan Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg«
Neukirchen (bestehend aus der Planzeichnung –Teil A- und den textlichen
Festsetzungen -Teil B-) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10
Abs. 1 BauGB (Anlage 3).
6.
die
Begründung mit dem Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlagen 4.1 und
4.2).
7.
die
Vorlage der Satzungsunterlagen gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) vor ihrer Bekanntmachung bei der
Rechtsaufsichtbehörde.
8.
die
Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
Abstimmung: |
5 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |