Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

  1. das vorliegende Abwägungsprotokoll über die während des Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Ehemalige Gärtnerei Nebestraße“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit als Abwägungsergebnis gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (Anlage 1);
  2. das Abwägungsmaterial (Originalstellungnahmen und Anlage 1) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen;
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Kenntnis zu setzen.
  4. das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten;
  5. den gemäß Abwägungsergebnis aktualisierten Bebauungsplanentwurf samt überarbeiteter Begründung einschließlich Umweltbericht dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, um eine neuerliche öffentliche Auslegung zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 3 BauGB einzuleiten.

 


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen