Sitzung: 19.09.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1388-StR/2023
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
2.
das
Abwägungsmaterial (Anlagen 1, 2.1 und 2.2) zu den Verfahrensunterlagen zu
nehmen.
3. die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und
Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Kenntnis zu setzen.
4.
das
Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
5.
den
vorliegenden Bebauungsplan Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg«
Neukirchen (bestehend aus der Planzeichnung –Teil A- und den textlichen
Festsetzungen -Teil B-) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10
Abs. 1 BauGB (Anlage 3).
6.
die
Begründung mit dem Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlagen 4.1 und
4.2).
7.
die
Vorlage der Satzungsunterlagen gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) vor ihrer Bekanntmachung bei der
Rechtsaufsichtbehörde.
8.
die
Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |