Sitzung: 08.11.2023 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1401-StR/2023
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Der Beschluss des Stadtrates Nr. StR/0596/2023 vom 07.02.2023 über die Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für einen Teilbereich des ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) wird aufgehoben.
Abstimmung: |
27 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |