Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Beschluss des Stadtrates Nr. StR/0596/2023 vom 07.02.2023 über die Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für einen Teilbereich des ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) wird aufgehoben.


Abstimmung:

27

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen