Sitzung: 08.11.2023 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1412-StR/2023
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Der
kalkulatorische Zinssatz wird ab dem 01.01.2024 entsprechend § 12 ThürGemHV auf
1,30 % festgesetzt. Der Zinssatz gilt für alle betreffenden städtischen
Einrichtungen und ist bei künftigen Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.
Abstimmung: |
27 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |