Sitzung: 08.11.2023 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1413-StR/2023
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Die
kalkulatorischen Zinsen werden ab dem 01.01.2024 entsprechend § 12 ThürGemHV
mit Hilfe der Restwertmethode für die betreffenden städtischen Einrichtungen
berechnet und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben haushalterisch
dargestellt.
Abstimmung: |
28 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |