Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Der kalkulatorische Zinssatz wird ab dem 01.01.2024 entsprechend § 12 ThürGemHV auf 1,30 % festgesetzt. Der Zinssatz gilt für alle betreffenden städtischen Einrichtungen und ist bei künftigen Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.

 


Abstimmung:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen