Sitzung: 02.11.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1412-StR/2023
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
Der
kalkulatorische Zinssatz wird ab dem 01.01.2024 entsprechend § 12 ThürGemHV auf
1,30 % festgesetzt. Der Zinssatz gilt für alle betreffenden städtischen
Einrichtungen und ist bei künftigen Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.
Abstimmung: |
9 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |