Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Die kalkulatorischen Zinsen werden ab dem 01.01.2024 entsprechend § 12 ThürGemHV mit Hilfe der Restwertmethode für die betreffenden städtischen Einrichtungen berechnet und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben haushalterisch dargestellt.

 


Abstimmung:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen