Sitzung: 02.11.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1413-StR/2023
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
Die
kalkulatorischen Zinsen werden ab dem 01.01.2024 entsprechend § 12 ThürGemHV
mit Hilfe der Restwertmethode für die betreffenden städtischen Einrichtungen
berechnet und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben haushalterisch
dargestellt.
Abstimmung: |
9 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |