Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

1.      In geeignete Form zu regeln, dass sämtliche Auflagen und Bedingungen des Bescheides des Tiefbauamtes der Stadt Eisenach vom 15.01.2019, AZ: 661603, sh. Anlage, für den im Markterkundungsverfahren verbindlich und ohne Vorvermarktung erklärten eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau der Deutschen Telekom in Eisenach analog zur Anwendung zu bringen sind.

2.      Die strikte Einhaltung der Tiefbauvorschriften gemäß RSTO 12 ZTVO, ZTV SoB-StB 07, ZTV E-StB 09, ZTV A-StB hinsichtlich Verdichtung, Tragfähigkeit sowie Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen zu gewährleisten.

3.      Bei Verstößen gegen die Auflagen und Bedingungen der Stadt Eisenach der Rechtsweg zu beschreiten.

4.      Der Fachausschuss über den Ausbaufortschritt zu informieren ist.

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen