Sitzung: 05.12.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1444-StR/2023
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
1. die Aufteilung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplans Nr. 39 gemäß Anlage 1 in den
a. Bebauungsplan Nr. 39.1 „Auf dem Werraufer I“
Neuenhof einschließlich der Änderung des Geltungsbereiches gem. Anlage 2
(Neuenhof, Flur 2, Flurstücke Nr. 695/13, 695/10, 695/8, 692/1 sowie Teile der
Flurstücke Nr. 114/1, 112, 110) und
b. Bebauungsplan Nr. 39.2 „Auf dem Werraufer II“
Neuenhof gemäß Anlage 2 (Neuenhof, Flur 2, Flurstücke Nr. 697/1, 115/1, 115/2,
861, 694/3, 114/5, 831/1, 838/1, 3/3, 840/1, 836/1, 859/1, 837/1);
2. den Vorentwurf, bestehend aus der
Planzeichnung (Anlage 3) sowie einem Erläuterungsbericht einschließlich
Betrachtung umweltrechtlicher Belange (Anlage 4), zur frühzeitigen
Unterrichtung;
3. die Durchführung einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der gleichzeitigen
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB sowie
4. die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Abstimmung: |
8 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |