Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      die Aufteilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 39 gemäß Anlage 1 in den

a.       Bebauungsplan Nr. 39.1 „Auf dem Werraufer I“ Neuenhof einschließlich der Änderung des Geltungsbereiches gem. Anlage 2 (Neuenhof, Flur 2, Flurstücke Nr. 695/13, 695/10, 695/8, 692/1 sowie Teile der Flurstücke Nr. 114/1, 112, 110) und

b.      Bebauungsplan Nr. 39.2 „Auf dem Werraufer II“ Neuenhof gemäß Anlage 2 (Neuenhof, Flur 2, Flurstücke Nr. 697/1, 115/1, 115/2, 861, 694/3, 114/5, 831/1, 838/1, 3/3, 840/1, 836/1, 859/1, 837/1);

2.      den Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 3) sowie einem Erläuterungsbericht einschließlich Betrachtung umweltrechtlicher Belange (Anlage 4), zur frühzeitigen Unterrichtung;

3.      die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der gleichzeitigen frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB sowie

4.      die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen