Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

die Übernahme der Jugendkoordination gemäß §§ 11 und 14 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) für die Stadt Eisenach unter vertraglicher Förderung des Wartburgkreises. Dazu werden entsprechende Verträge zur Leistungserbringung mit den Trägern der Jugendhäuser in Eisenach

-          Kinder- und Jugendzentrum „Nordlicht“, Stregdaer Allee 52, Eisenach – Diako Thüringen gGmbH,

-          AWO-Jugendhaus „East End“, Gothaer Straße 125, Eisenach – AWO AJS gGmbH,

-          Jugendhaus CVJM, Hinter der Mauer 3, Eisenach – CVJM Eisenach e.V.

geschlossen.


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

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