Sitzung: 07.12.2023 Ortsteilrat Neuenhof-Hörschel
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1444-StR/2023
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
die
Aufteilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 39 gemäß Anlage 1 in
den
a.
Bebauungsplan
Nr. 39.1 „Auf dem Werraufer I“ Neuenhof einschließlich der Änderung des
Geltungsbereiches gem. Anlage 2 (Neuenhof, Flur 2, Flurstücke Nr. 695/13,
695/10, 695/8, 692/1 sowie Teile der Flurstücke Nr. 114/1, 112, 110) und
b.
Bebauungsplan
Nr. 39.2 „Auf dem Werraufer II“ Neuenhof gemäß Anlage 2 (Neuenhof, Flur 2,
Flurstücke Nr. 697/1, 115/1, 115/2, 861, 694/3, 114/5, 831/1, 838/1, 3/3,
840/1, 836/1, 859/1, 837/1);
2.
den
Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 3) sowie einem
Erläuterungsbericht einschließlich Betrachtung umweltrechtlicher Belange
(Anlage 4), zur frühzeitigen Unterrichtung;
3.
die
Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) und der gleichzeitigen frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB sowie
4. die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.