Sitzung: 30.01.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1496-StR/2023
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
1. Die
erste Verlängerung der am 06.04.2022 ausgefertigten »Satzung über eine
Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach
Nr. 49 »Herrenmühlenstraße« wird als Satzung (Anlage 1) beschlossen. Die
Verlängerung gilt für ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung.
2. Die
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß §§ 17 Absatz 1
Satz 3 BauGB für den in den Anlagen 1 und 2 zur Satzung ausgewiesenen
Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 49
»Herrenmühlenstraße« Eisenach wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß
§ 15 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach
beschlossen.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |