Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      Die erste Verlängerung der am 06.04.2022 ausgefertigten »Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 49 »Herrenmühlenstraße« wird als Satzung (Anlage 1) beschlossen. Die Verlängerung gilt für ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung.

2.      Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß §§ 17 Absatz 1 Satz 3 BauGB für den in den Anlagen 1 und 2 zur Satzung ausgewiesenen Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 49 »Herrenmühlenstraße« Eisenach wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 15 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach beschlossen.

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen