Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich zur städtebaulichen und erhaltensrechtlichen Entwicklung des Villengebietes „Marienhöhe“, Teilfläche der rechtskräftigen Erhaltungssatzung der Stadt Eisenach für den Bereich der „Südstadt“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vom 27.05.1998, als Maßnahmengebiet der Städtebauförderung oder vergleichbarer Förderprogramme zum Erhalt des baukulturellen Erbes.


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen