Sitzung: 30.01.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1491-StR/2023
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich zur städtebaulichen und erhaltensrechtlichen Entwicklung des Villengebietes „Marienhöhe“, Teilfläche der rechtskräftigen Erhaltungssatzung der Stadt Eisenach für den Bereich der „Südstadt“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vom 27.05.1998, als Maßnahmengebiet der Städtebauförderung oder vergleichbarer Förderprogramme zum Erhalt des baukulturellen Erbes.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |