Sitzung: 19.03.2024 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1549-AT/2024
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, alle
Kindertageseinrichtungen in der Stadt Eisenach auf die Möglichkeit des
Namenswahlrechts (§ 15a ThürKigaG) hinzuweisen. Im Zuge eines demokratischen Beteiligungsprozesses
in den Einrichtungen kann hierzu eine individuelle Entscheidung getroffen
werden.
2. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich in Ihrem Einflussbereich für die Nutzung des Begriffes „Kindergarten“ in der Innen- und Außenkommunikation der Stadt Eisenach einzusetzen.
Abstimmung: |
32 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |