Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Eisenach auf die Möglichkeit des Namenswahlrechts (§ 15a ThürKigaG) hinzuweisen. Im Zuge eines demokratischen Beteiligungsprozesses in den Einrichtungen kann hierzu eine individuelle Entscheidung getroffen werden.

2.      Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich in Ihrem Einflussbereich für die Nutzung des Begriffes „Kindergarten“ in der Innen- und Außenkommunikation der Stadt Eisenach einzusetzen.

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung