Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 7, Enthaltungen: 3

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Eltern bzw. die volljährigen Schüler/-innen selbst der im § 4 Abs. 3 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) genannten Schularten und Schulformen sind ab der Klassenstufe 11 an den notwendigen Kosten der Schülerbeförderung ab dem 07.02.2011 in Höhe von 60% zu beteiligen.

 

 


Abstimmung:

22

Stimmen dafür

 

7

Stimmen dagegen

 

3

Stimmenthaltungen