Sitzung: 21.01.2011 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 7, Enthaltungen: 3
Vorlage: 0516-StR/2010
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Eltern bzw. die volljährigen Schüler/-innen selbst der im § 4 Abs. 3 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) genannten Schularten und Schulformen sind ab der Klassenstufe 11 an den notwendigen Kosten der Schülerbeförderung ab dem 07.02.2011 in Höhe von 60% zu beteiligen.
Abstimmung: |
22 |
Stimmen dafür |
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7 |
Stimmen dagegen |
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3 |
Stimmenthaltungen |