Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt:

Die Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des TAV werden beauftragt, einen Antrag zur Änderung der Verbandssatzung einzubringen, um die Prüfung der Jahresabschlüsse des TAV durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach gemäß § 36 Abs. 3 ThürKGG zu ermöglichen.

Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der Prüfung der Jahresabschlüsse des TAV beginnend mit dem Jahresabschluss 2010 beauftragt, wenn die satzungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen