Sitzung: 18.09.2009 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 18, Enthaltungen: 1
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
In der Geschäftsordnung des Stadtrates wird in §4, Abs. 3 nach dem ersten Satz eingefügt:
“Stadtratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten zur Bestreitung ihrer Sachaufwendungen monatlich 80 Euro.”
Am Ende des Abs. 3 wird folgender
Satz ergänzt:
“Die
Regelungen gelten entsprechend für Stadtratsmitglieder, die keiner Fraktion
angehören.”
Abstimmung: |
8 |
Stimmen dafür |
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18 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |
Damit ist der Antrag abgelehnt.