Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 18, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

In der Geschäftsordnung des Stadtrates wird in §4, Abs. 3 nach dem ersten Satz eingefügt:

“Stadtratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten zur Bestreitung ihrer Sachaufwendungen monatlich 80 Euro.”

Am Ende des Abs. 3 wird folgender Satz ergänzt:

“Die Regelungen gelten entsprechend für Stadtratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören.”

 


Abstimmung:

  8

Stimmen dafür

 

18

Stimmen dagegen

 

  1

Stimmenthaltung

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.