I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
unter Verzicht auf die
Einbringung gemäß § 15 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt
Eisenach eine Veränderungssperre als Satzung der Stadt Eisenach für einen
Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Eisenach
Nr. 40 SD ”Bau- und Heimwerkermarkt” in Stregda nach §§ 14 und 16 Baugesetzbuch
(BauGB) für den in den Anlagen zur Satzung ausgewiesenen Geltungsbereich.