Sitzung: 18.03.2011 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0567-StR/2011
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
die Abwägung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die
vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf des
Bebauungsplanes gemäß Anlage 1.
2.
das Abwägungsprotokoll unter
Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses (Zusammenfassung) mit den
aufgeführten Beschluss- und Abwägungsvorschlägen gemäß Anlage 2.
3.
das Abwägungsergebnis in den
Bebauungsplan einzuarbeiten.
4.
den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 5 „Ehemaliges
Kasernengelände” (bestehend aus der Planzeichnung –Teil A- und den textlichen
Festsetzungen - Teil B-) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
(Anlagen 3 und 4).
5.
die Begründung mit dem Umweltbericht zum
Bebauungsplan zu billigen (Anlage 5).
6.
die Einreichung der Satzungsunterlagen
zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB.
7.
die Bekanntmachung der Genehmigung der
Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
Abstimmung: |
25 |
Stimmen dafür |
|
1 |
Stimme dagegen |
|
0 |
Stimmenthaltungen |