Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes gemäß Anlage 1.

2.      das Abwägungsprotokoll unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses (Zusammenfassung) mit den aufgeführten Beschluss- und Abwägungsvorschlägen gemäß Anlage 2.

3.      das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

4.      den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 5 „Ehemaliges Kasernengelände” (bestehend aus der Planzeichnung –Teil A- und den textlichen Festsetzungen - Teil B-) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlagen 3 und 4).

5.      die Begründung mit dem Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlage 5).

6.      die Einreichung der Satzungsunterlagen zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB.

7.      die Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.

 

 


Abstimmung:

25

Stimmen dafür

 

1

Stimme dagegen

 

0

Stimmenthaltungen