Sitzung: 18.03.2011 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0504-AT/2010
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Vertreter der Stadt in der
Verbandsversammlung des TAV werden beauftragt, einen Antrag zur Änderung der
Verbandssatzung einzubringen, um die Prüfung der Jahresabschlüsse des TAV durch
das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach gemäß § 36 Abs. 3 ThürKGG zu
ermöglichen.
Die Prüfung durch das städtische
Rechnungsprüfungsamt beginnt mit dem Jahresabschluss 2010. Die Prüfung erfolgt
im Anschluss an die Prüfung des Wirtschaftsprüfers und muss durch den Verband
beauftragt werden.
Das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises
nimmt die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung für die kreisangehörigen
Kommunen wahr. Der Verbandsvorsitzende soll Gespräche dahingehend führen, dass
ein kreisangehöriges Verbandsmitglied einen Antrag beim Wartburgkreis stellt,
die Jahresabschlüsse des TAV jährlich abwechselnd durch das
Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises prüfen zu lassen.
Abstimmung: |
25 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |