Beschluss: geänderter Text beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des TAV werden beauftragt, einen Antrag zur Änderung der Verbandssatzung einzubringen, um die Prüfung der Jahresabschlüsse des TAV durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach gemäß § 36 Abs. 3 ThürKGG zu ermöglichen.

Die Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt beginnt mit dem Jahresabschluss 2010. Die Prüfung erfolgt im Anschluss an die Prüfung des Wirtschaftsprüfers und muss durch den Verband beauftragt werden.

Das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises nimmt die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung für die kreisangehörigen Kommunen wahr. Der Verbandsvorsitzende soll Gespräche dahingehend führen, dass ein kreisangehöriges Verbandsmitglied einen Antrag beim Wartburgkreis stellt, die Jahresabschlüsse des TAV jährlich abwechselnd durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises prüfen zu lassen.

 


Abstimmung:

25

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung