Sitzung: 19.05.2011 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5, Enthaltungen: 4
Vorlage: 0417-StR/2011
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Fortschreibung der
Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den
Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018 wird mit nachfolgenden
Maßnahmen zur Kenntnis genommen:
1a.) Aufhebung des
Schulstandortes der Regelschule “Oststadtschule” zum Ende des Schuljahres 2011/2012.
1b.) Die bestehenden
innerstädtischen Regelschulbezirke werden ab dem Schuljahr 2012/2013
aufgehoben. Für die Schulart – Regelschule – wird ein den Stadtgrenzen (inkl.
Ortsteile) entsprechender Schulbezirk festgelegt.
2a.) Aufhebung des
Schulstandortes der Grundschule “Am Petersberg”, Langensalzaer Straße 44, und
Errichtung eines neuen Grundschulstandortes am Standort Altstadtstraße 30 mit
Beginn des Schuljahres 2013/2014.
2b.) Die Schulsporthalle
der Grundschule “Am Petersberg” bleibt insbesondere für den Vereinssport
erhalten.
3.) Aufhebung des
Schulstandortes der Grundschule Neuenhof zum Ende des Schuljahres 2011/2012 und
Zuordnung der Schüler des Schulbezirkes zum Schulbezirk der Hörselschule.
4.) Ab dem Schuljahr
2012/2013 wird für das Ernst-Abbe-Gymnasium grundsätzlich ein 2-zügiger und für
das Elisabeth-Gymnasium grundsätzlich ein 3-zügiger Schulbetrieb festgelegt. Im
Schuljahr 2013/2014 erfolgt eine Prüfung der beiden gymnasialen Standorte.
5.) Das Haus II des
Ernst-Abbe-Gymnasiums wird spätestens zum Ende des Schuljahres 2012/2013
aufgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt sind im Haus I des Ernst-Abbe-Gymnasiums
bauliche Maßnahmen (z. Bsp. zweiter baulicher Rettungsweg) durchzuführen. Das
Haus III des Ernst-Abbe-Gymnasiums wurde bereits 2010 aus brandschutztechnischen
Gründen aufgegeben.
6.) Die Stadt Eisenach
beabsichtigt mittelfristig, die Mosewaldschule und die Pestalozzischule im
Gebäude Ziegeleistraße 53 als zwei selbständige Schulen unterzubringen. Hierzu
wird die Verwaltung beauftragt, jährlich, in Abhängigkeit von der weiteren
Entwicklung der Schülerzahlen (Inklusion, neues Förderschulgesetz), die
Voraussetzungen dafür zu prüfen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, dass erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen und im
Anschluss die Fortschreibung der Schulnetzplanung dem Stadtrat zur Entscheidung
vorzulegen.
Abstimmung: |
25 |
Stimmen dafür |
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5 |
Stimmen dagegen |
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4 |
Stimmenthaltungen |
Pause von 18.15 Uhr
bis 18.20 Uhr