Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5, Enthaltungen: 4

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Fortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018 wird mit nachfolgenden Maßnahmen zur Kenntnis genommen:

1a.)      Aufhebung des Schulstandortes der Regelschule “Oststadtschule” zum Ende des Schuljahres 2011/2012.

1b.)      Die bestehenden innerstädtischen Regelschulbezirke werden ab dem Schuljahr 2012/2013 aufgehoben. Für die Schulart – Regelschule – wird ein den Stadtgrenzen (inkl. Ortsteile) entsprechender Schulbezirk festgelegt.

2a.)      Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule “Am Petersberg”, Langensalzaer Straße 44, und Errichtung eines neuen Grundschulstandortes am Standort Altstadtstraße 30 mit Beginn des Schuljahres 2013/2014.

2b.)      Die Schulsporthalle der Grundschule “Am Petersberg” bleibt insbesondere für den Vereinssport erhalten.

3.)        Aufhebung des Schulstandortes der Grundschule Neuenhof zum Ende des Schuljahres 2011/2012 und Zuordnung der Schüler des Schulbezirkes zum Schulbezirk der Hörselschule.

4.)        Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird für das Ernst-Abbe-Gymnasium grundsätzlich ein 2-zügiger und für das Elisabeth-Gymnasium grundsätzlich ein 3-zügiger Schulbetrieb festgelegt. Im Schuljahr 2013/2014 erfolgt eine Prüfung der beiden gymnasialen Standorte.

5.)        Das Haus II des Ernst-Abbe-Gymnasiums wird spätestens zum Ende des Schuljahres 2012/2013 aufgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt sind im Haus I des Ernst-Abbe-Gymnasiums bauliche Maßnahmen (z. Bsp. zweiter baulicher Rettungsweg) durchzuführen. Das Haus III des Ernst-Abbe-Gymnasiums wurde bereits 2010 aus brandschutztechnischen Gründen aufgegeben.

6.)        Die Stadt Eisenach beabsichtigt mittelfristig, die Mosewaldschule und die Pestalozzischule im Gebäude Ziegeleistraße 53 als zwei selbständige Schulen unterzubringen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, jährlich, in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen (Inklusion, neues Förderschulgesetz), die Voraussetzungen dafür zu prüfen.

Die Verwaltung wird beauftragt, dass erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen und im Anschluss die Fortschreibung der Schulnetzplanung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 


Abstimmung:

25

Stimmen dafür

 

5

Stimmen dagegen

 

4

Stimmenthaltungen

 

 

Pause von 18.15 Uhr bis 18.20 Uhr