Sitzung: 19.05.2011 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 32, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0597-AT/2011
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Der § 8 „Abweichungen“ Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
Abweichungen von den Vorschriften dieser Satzung können gemäß § 68
Absatz 2 der Thüringer Bauordnung zugelassen werden, wenn die durch diese
Satzung beabsichtigte Gestaltung von Gebäuden sowie des Orts-, Straßen- und
Landschaftsbildes, der authentische Charakter, die künstlerische Eigenart und
die städtebauliche Bedeutung von Gebäuden und Straßenräumen nicht
beeinträchtigt werden. Wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu
einer unbilligen Härte führen würde oder das Wohl der Allgemeinheit die
Abweichung erfordert, kann von der Einhaltung der Vorschriften ganz oder
teilweise befreit werden.
Abstimmung: |
2 |
Stimmen dafür |
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32 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |
Damit ist der Antrag
abgelehnt.