Sitzung: 22.06.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 0558-StR/2011
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
unter Verzicht auf die
Einbringung gemäß § 15 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt
Eisenach eine Veränderungssperre als Satzung der Stadt Eisenach für einen
Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Eisenach
Nr. 40 SD „Bau- und Heimwerkermarkt” in Stregda nach §§ 14 und 16 Baugesetzbuch
(BauGB) für den in den Anlagen zur Satzung ausgewiesenen Geltungsbereich.
Abstimmung: |
2 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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4 |
Stimmenthaltungen |