Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 15 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach eine Veränderungssperre als Satzung der Stadt Eisenach für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 40 SD „Bau- und Heimwerkermarkt” in Stregda nach §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) für den in den Anlagen zur Satzung ausgewiesenen Geltungsbereich.

 


Abstimmung:

2

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

4

Stimmenthaltungen