Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      die Abwägung (einschließlich des Abwägungsprotokolles und –ergebnisses) über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf (Anlage1).

2.      das Abwägungsergebnis in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuarbeiten.

3.      den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben-  und Erschließungsplan Nr. 10.2 „DRK- Pflegeeinrichtung/Hospitalstraße” (bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - , den textlichen Festsetzungen - Teil B -  sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan - Teil C -) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch [BauGB] (Anlagen 2 und 3).

4.      die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu billigen (Anlage 4).

5.      die Einreichung der Satzungsunterlagen und des Durchführungsvertrages zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB.

6.      die Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen