Sitzung: 22.06.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0640-StR/2011
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
1.
die Abwägung (einschließlich des
Abwägungsprotokolles und –ergebnisses) über die eingegangenen Stellungnahmen
der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf (Anlage1).
2.
das Abwägungsergebnis in den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuarbeiten.
3.
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 10.2 „DRK- Pflegeeinrichtung/Hospitalstraße” (bestehend aus der Planzeichnung
- Teil A - , den textlichen Festsetzungen - Teil B - sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan - Teil
C -) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch [BauGB]
(Anlagen 2 und 3).
4.
die Begründung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan zu billigen (Anlage 4).
5.
die Einreichung der Satzungsunterlagen
und des Durchführungsvertrages zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
gemäß § 10 Abs. 2 BauGB.
6.
die Bekanntmachung der Genehmigung der
Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
Abstimmung: |
6 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |