Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      Die Stadt Eisenach nimmt die Umsetzung der einzelnen Aufgaben seit dem Inkrafttreten der Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Bildungs- und Teilhabepaket gemäß § 44 b Abs. 4 SGB II in eigener Verantwortung wahr.

2.      Die gesetzlichen Leistungen für die Bildung und Teilhabe entsprechend dem SGB II, dem SGB XII oder dem BKGG gegenüber den Leistungsberechtigen stellen  eine vorrangige Leistung gegenüber der Förderung der Stadt dar.

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen