Sitzung: 22.06.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0650-StR/2011
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
1.
Die Stadt Eisenach nimmt die Umsetzung der
einzelnen Aufgaben seit dem Inkrafttreten der Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch für das Bildungs- und Teilhabepaket gemäß § 44 b Abs. 4 SGB II
in eigener Verantwortung wahr.
2. Die gesetzlichen Leistungen für die Bildung
und Teilhabe entsprechend dem SGB II, dem SGB XII oder dem BKGG gegenüber den
Leistungsberechtigen stellen eine
vorrangige Leistung gegenüber der Förderung der Stadt dar.
Abstimmung: |
6 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |