Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Die Festlegung des Personenkreises für den Eisenacher Stadtpass

„Empfangsberechtigt sind Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Zweites Buch (II), Bezieher der Hilfe zum Lebensunterhalt und Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Zwölftes Buch (XII), Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz  (WoG) und Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).”

 

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen