Sitzung: 09.09.2011 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 14, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0703-StR/2011
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die
Fortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt
Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018.
1a.) Aufhebung des Schulstandortes der Regelschule „Oststadtschule” zum Ende des Schuljahres 2012/2013. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße 30 zu prüfen.
1b.) Die bestehenden
innerstädtischen Regelschulbezirke werden ab dem Schuljahr 2012/2013
aufgehoben. Für die Schulart – Regelschule – wird ein den Stadtgrenzen (inkl.
Ortsteile) entsprechender Schulbezirk festgelegt. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, eine Vereinbarung gem. § 14 Abs. 1 ThürSchulG mit dem Wartburgkreis
zu schließen, durch welche der Regelschulbezirk für die Ortsteile Berteroda und
Neukirchen um die Regelschule Mihla und der Regelschulbezirk für den Ortsteil
Stockhausen um die Regelschule Behringen erweitert wird.
Ab dem
Schuljahr 2012/2013 werden nachfolgende Aufnahmekapazitäten für die
Regelschulen der Stadt Eisenach in Form von maximal zu bildenden Klassen pro
Regelschule festgelegt:
·
Goetheschule mit 15 Klassen
·
Geschwister Scholl – Schule mit 12 Klassen
·
Wartburgschule mit 20 Klassen
·
Oststadtschule mit 15 Klassen (im Schuljahr
2012/2013)
2a.) Aufhebung des
Schulstandortes der Grundschule „Am Petersberg”, Langensalzaer Straße 44 und
Errichtung eines neuen Grundschulstandortes am Standort Altstadtstraße 30 mit
Beginn des Schuljahres 2013/2014. Diesbezüglich wird auf den Prüfauftrag an den
Oberbürgermeister unter Pkt. 1a verwiesen.
2b.) Die Schulsporthalle
der Grundschule „Am Petersberg” bleibt insbesondere für den Vereinssport
erhalten.
3.) Der Stadtrat der
Stadt Eisenach bekennt sich zur Einrichtung eines Bildungshauses am Standort
der Grundschule Neuenhof. Dazu sind alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen,
insbesondere die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie
die Unterstützung bei allen inhaltlichen Fragen und die Klärung möglicher
Förderung eines solchen Projekts.
4.)
Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden
nachfolgende Aufnahmekapazitäten in Form von maximal zu bildenden Klassen für
die Gymnasien festgelegt:
·
Ernst-Abbe-Gymnasium mit 24 Klassen bzw.
Stammkursen
·
Elisabeth-Gymnasium mit 25 Klassen bzw.
Stammkursen
5.)
Das Haus II des Ernst-Abbe-Gymnasiums
wird nach Errichtung eines bedarfsgerechten Anbaus an das Haus I am Standort
Wartburgallee 60 zu Beginn des
Schuljahres 2014/15 aufgegeben.
6.) Die Stadt Eisenach beabsichtigt mittelfristig, die Mosewaldschule und die Pestalozzischule im Gebäude Ziegeleistraße 53 als zwei selbständige Schulen unterzubringen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, jährlich, in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen (Inklusion, neues Förderschulgesetz), die Voraussetzungen dafür zu prüfen.
Abstimmung: |
20 |
Stimmen dafür |
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14 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |